Außergewöhnliche Belastung: Alternative Medizin kann die Steuerlast senken – Steuern + Recht – Finanzen – Handelsblatt

Auch unkonventionelle Behandlungsmethoden können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden. Dank Bundesfinanzhof haben Steuerzahler bessere Chancen, den Fiskus an ihren Ausgaben zu beteiligen.
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