Auch unkonventionelle Behandlungsmethoden können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden. Dank Bundesfinanzhof haben Steuerzahler bessere Chancen, den Fiskus an ihren Ausgaben zu beteiligen.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/aussergewoehnliche-belastung-alternative-medizin-kann-die-steuerlast-senken/11023488.html
Tag: 13. März 2015
Vitzlis Vierter | Verschwörungsgroßhandel
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