Mit Bleaching lassen sich verfärbte Zähne aufhellen. Meist müssen Patienten diese Leistung selbst zahlen. Doch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können sie in bestimmten Fällen zumindest die Steuer sparen.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/bleaching-zahnaufhellung-kann-steuerfrei-sein/11941504.html
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